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Technische Fragen? Probleme? Kritik? Lob?
markus@frula.de Bitte !Ich freue mich über jede Mail, die mich
erreicht, aber KEINE Ersatzteilbestellungen
Kauf- oder Verkaufsanfragen, Restaurationsaufträge,Händleranfragen ICH BIN KEIN GEWERBE ! Bitte habt Verständnis, daß ich nicht alles kaufen kann, was mir angeboten wird. Dies
ist nur ein HOBBY, auch wenns nicht so aussieht. |
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Januar 2004.
Die Restauration geht weiter. Leider hält mich eine defekte Lichtmaschine schon wieder auf. Ein Ausbauen und Vermessen ergab, daß der Anker einen Kurzschluss verursachte. Jetzt habe ich 2 Möglichkeiten: entweder den Anker neu wickeln lassen oder auf ein Wunder hoffen und eine gebrauchte Lichtmaschine ergattern. Es kam noch besser: Eine Anfrage bei Mitgliedern im Club bescherte mir eine NAGELNEUE Lichtmaschine! Sie war sogar noch mit dem original- Ölpapier
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April 2005. Der Tank ist inzwischen geschweißt, und hält endlich dicht. Nun zum Getriebe. |
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Schaltschema verkehrt? Liegen die Gänge falsch? Motor schon eingebaut? Alles kein Problem. Hier ist eine Anleitung, wie man das Schaltschema korrigieren kann, ohne den Motor nochmal auszubauen und zu zerlegen:Grund für das falsche Schaltschema
ist die Schaltwalze, die bei Einbau um ein oder mehrere Zähne verrutscht ist. Die Schaltwalze selbst hat keinen Anschlag, sie wird nur vom Schaltsegment “angetrieben” und kann daher kontinuierlich rotieren. D.h.
wir müssen den Eingriff von Schaltwalze und Schaltsegment trennen, die Walze in die richtige Position bringen und dann den Eingriff wieder herstellen, und das geht so: Getriebeöl ablassen. Lüfterradabdeckung und
Lüfterrad abbauen. Kupplungsseitige Motorabdeckung abbauen (8x M8x105 Schrauben - Achtung: 3 sind unter der Lichtmaschine). Jetzt muß man den ersten Gang finden. Prinzipiell kann er überall liegen. Das kann man durch
ausprobieren herausfinden: Roller hinten aufbocken, so daß das Hinterrad frei dreht, Kupplungsrad aufstecken (so, wie auf dem Bild). Er ist in der Stellung gefunden, wo pro eine Umdrehung des Hinterrades das
Kupplungsrad am meisten Umdrehungen macht. (Klar, die höchste Übersetzung). Jetzt markiert man den sichtbaren Zahn der Schaltwalze mit weißer Farbe. Nun die Anschlagschraube für das Schaltsegment herausschrauben (M5
Madenschraube. Siehe Bild unten Pos. 1). Jetzt kann man das Schaltsegment ganz nach unten Schalten (richtung ersten Gang) bis auf Anschlag ans Gehäuse an der Stelle, wo vorher die Madenschraube gesessen hat. Schaltwalze
und Schaltsegment sind jetzt nicht mehr im Eingriff (Pos. 3 im Bild unten). Hier kann man nun mit einem Schraubenzieher die Schaltwalze soweit nach oben drehen, bis der Zahn mit der weißen Farbe wieder sichtbar wird.
Wenn man den Zentrierhahn (Pos.2) hochdrückt, geht es besser. Man muß aber jetzt einen Zahn weiter nach oben drehen, damit wenn man das Schaltsegment wieder an die Schaltwalze dreht und den Eingriff wieder herstellt,
der weiße Zahn nämlich wieder zurückkommt und somit die Position des 1. Ganges für Schaltsegment und Schaltwalze gleich sind. Uff, geschafft. Dieser Tipp stammt von Martin Lassmann. Danke, Martin ! |
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Juni 2005 Gerade pünktlich zum Oldie-Roller Treffen in Schmallenberg ist die Diana fertig geworden.
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Von einem, der Auszog, eine Dürkopp Diana zuzulassenOft praktiziert aber immer wieder spannend.
Was wird wohl diesmal schiefgehen bei dem Versuch einem “papierelosen Scheunenfund” wieder zu seiner Lizenz zur Teilnahme im Straßenverkehr zu verhelfen? Aus der bisher dreimaligen erfolgreichen Erfahrung besorgte ich
eine Unbedenklichkeitsbescheiningung vom KBA in Flensburg. Allerdings erst im 2. Versuch, da diese Institution seine Formulare mittlerweile geändert hatte (nicht wesentlich) und sie online (!) heruntergeladen
werden konnte - und zur erfolgreichen Bearbeitung auch mußte. Dann allerdings hatte ich das Schriftstück nach 3 Tagen und für 14 Euro in Händen. OK, der erste Anlauf galt dem TÜV. Da keine Papiere vorhanden waren
mußte ein Gutachten erstellt werden. Die technische Untersuchung war überhaupt kein Problem. Der Prüfer war sehr begeistert von dem seltenen Fahrzeug. Er wollte nicht einmal eine Probefahrt unternehmen. Leider
bekam ich das Gutachten nicht ausgehändigt. Wie jetzt? Nein, ich mußte zuerst einen sogenannten “Auftrag” von der Zulassungsstelle zur Ausstellung dieses Gutachtens vorlegen, dann soll ich erst die Unterlagen
bekommen. Auf die Frage was das soll bekam ich die Antwort ich hätte das Fahrzeug ja auch gestohlen haben können. Nochmal Hä? Ich habe doch die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom KBA. Das ist doch schon der Beweis, daß
es nicht gestohlen ist. Außerdem ist doch der TÜV gar nicht für Eigentumsverhältnisse zuständig, sondern für den technischen Zustand eines Fahrzeugs. Nein, nichts zu machen. Die Prüfer blieben hart. Zuerst der Auftrag.
Also blieben die Papiere erstmal da. *Seufz* |
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auf zum TÜV ! |
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Zusammen mit dem Kaufvertrag von 2001 und einer Doppelkarte wagte ich mich nun zur KFZ - Zulassungsstelle nach Köln. Ich hatte alle mir möglichen Dokumente
zusammengetragen, aber die freundliche (?) Dame erklärte mir ich bräuchte einen Nachweis des letzten Halters. Darauf versuchte ich ihr zu erklären, daß es sich bei diesem Fahrzeug zum Zeitpunkt des Kaufes um ein
“Blechfragment” handelte, welches einige Jahre/ Jahrzehnte hinter einer Scheune im tiefsten Sauerland sein jämmerliches Dasein gefristet hatte und deswegen jegliche Kenntnis über Halter oder Fahrzeugpapiere nicht mehr
zu ermitteln seien. Womöglich ist der letzte Halter sogar nicht einmal mehr am leben. Leider blieb die Dame bei der Zulassungsstelle unbeirrt, ich müßte den Nachweis erbringen, andernfalls müßte ich einen Notar
beauftragen diese Nachweis auszustellen. Kein Nachweis, keine Zulassung. Und auch kein “Auftrag” für den TÜV. Glücklicherweise befand sich in meinem entfernten Bekanntenkreis ein Notar, den ich zu deisem Problem
sogleich befragte. Dieser fing direkt an zu lachen und meinte dann ganz Kameradschaftlich: “wie soll ich etwas bescheinigen, was gar nicht vorhanden ist?”Sackgasse. Wirklich? Mein nächster Anlaufpunkt war der ADAC.
Ich bekam einen telefonischen Beratungstermin und erzählte einem sehr interessierten ADAC-Rechtanwalt die ganze Geschichte. Nach einigem hin und her brachte er mich auf eine abenteuerliche Idee: Ich soll den Roller
einfach in einem anderen Landkreis zulassen. Köln wäre bekannt dafür Probleme zu machen. Daraufhin rief ich bei der Zulassungsstelle in Siegburg an und ließ mir erklären welche Unterlagen ich für diesen Fall brauche.
Der freundliche Herr zählte sie mir einzeln auf. Von einem Auftrag wußte er nichts. Man muß doch um diesen dummen Auftrag drumrumkommen, oder? Ich fuhr nochmal zum TÜV und verlangte frech die Aushändigung des
Gutachtens, da der Roller in Siegburg zugelassen werden sollte und man dort von einem Auftrag nicht wisse. OK, was jetzt kommt, wißt ihr. Der Prüfer fühlte sich sogar genötigt bei der Zulassungsstelle anzurufen und die
Sache mit dem “Auftrag” zu erklären. Plötzlich hieß es aus Siegburg “Aber selbstverständlich bekommt Herr Frula einen Auftrag!!” Wie gut, daß man Freunde hat, die mitspielen. Schnell setzte ich einen neuen Kaufvertrag
auf. Der Käufer ist diesmal mein Freund Thomas. Verkäufer seine Freundin Silke. Außerdem unterschrieb mir Silke noch ein Schreiben indem sie notariell erklärte die Besitzerin des Rollers ist und ihr alle Papiere
abhanden gekommen sind. Auf zur Zulassungsstelle nach Siegburg, wo ich einer sehr netten Dame mein Problem erklärte, daß mir für die Ausstellung des TÜV Gutachtens ein “Auftrag” von der Zulassungsstelle fehlte. Die Frau
sah mich an als hätte ich ihr erzählt, daß kleine grüne Männchen in ihrem Vorgarten gelandet wären. Kurzerhand schrieb sie aber doch mit der Hand auf die Unbedenklichkeitsbescheinigung “Bitte Gutachten aushändigen”.
Sehr erleichtert raste ich zurück zum TÜV (Darf man auf der Frankfurter Straße 90 fahren?) und lies mir das Dokument endlich aushändigen. Der Prüfer erklärte mir noch von wegen Vorschriften und es hätte ja Fälle
gegeben, da wären gestohlenen Fahrzeuge geprüft worden und es hätte Ärger gegeben. Blablabla. Liebe Leser, glaubt ihr das? Am nächsten Tag traf ich auf eine wirklich sehr freundliche Dame, die bei dieser Zulassung
zunächst völlig überfordert schien aber sehr motiviert war ihre Arbeit erfolgreich zu verrichten. Das erste Problem war die EDV, anscheinend war das System nicht dafür bestimmt Fahrzeuge zuzulassen, wo es keine
Fahrzeugbriefnummer gab. Also wurde die erste Mitarbeiterin gefragt. Das wiederholte sich im Verlauf einige Male, so daß bald das gesamte Personal der Zulassungsstelle mit diesem Fall beschäftigt war. Zum Schluss - die
Dame war schon merklich mit den Nerven runter - machte ich sie noch drauf aufmerksam, daß ich ein kleines Kleinkraftrad - Kennzeichen bekommen muß. Nein, das sei nicht der Fall, schließlich fährt der Roller schneller
als 82 Km/h. Das sei richtig, erwiderte ich, doch das Fahrzeug ist vor 1958 gebaut. Die arme Frau. Aber auch dieses Problem wurde beseitigt nachdem 3 Mitarbeiter einen Haufen Akten wälzen mußten um zu ermittlen, welcher
Spruch hierzu im Brief vermerkt werden mußte. Glücklich hielt ich schließlich die Papiere in Händen. Der neu erstellte Brief wurde mir allerdings nicht ausgehändigt sondern zwecks “Aufbietung” (wer heiratet?) nach
Flensburg geschickt. Nur für den Fall, daß der Vorbesitzer sich aus seinem Grab erhebt und sein Fahrzeug zurückfordert. Eher unwahrscheinlich. Zuhause fiel mir dann auf, daß die gute Frau sich bei der Fahrgestellnummer
verschrieben hatte. Ich glaube nicht, daß es Dianas mit 7 stelliger Fahrgestellnummer gegeben hat. Inzwischen habe ich dem Backi die Diana “abgekauft” und mit gültigen Papieren nach Köln umgemeldet.
Will jemand vielleicht auch ein Fahrzeug ohne Papiere in Köln anmelden? Fragt mich! Ich weiß wie’s geht ! |
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